Die 20 häufigsten Fragen privater Immobilienverkäufer
Der Wert richtet sich nach Lage, Zustand, Wohnfläche, Alter, Nachfrage der Region und vergleichbaren Verkäufen. Eine professionelle Bewertung verhindert Über- oder Unterpreisung.
Makler nutzen hedonische Modelle, Vergleichsdaten, Erfahrungswerte und Objektbesichtigungen. Je detaillierter die Daten, desto genauer der Preis.
Ohne Makler sparen Sie die Provision – tragen aber das volle Risiko bei Preis, Vermarktung, Verhandlung und rechtlichen Fehlern inkl. enormen Zeitaufwand. Ein guter Makler erzielt meist einen höheren Endpreis und nimmt Ihnen jede Arbeit ab.
In der Schweiz liegen Maklerprovisionen meist zwischen 2 % und 4 % des Verkaufspreises – abhängig von Region, Objekt und Leistungspaket. Bitte stellen Sie sich die Frage ob ein Immobilienmakler der sich nur über seinen Preis (resp. günstige Provision) verkauft, am Ende nicht auch Ihre Immobilie nur über den Preis verkauft.
In der Ostschweiz dauert ein Verkauf durchschnittlich 3-6 Monate, abhängig von Preisstrategie, Vermarktung und Nachfrage.
Grundbuchauszug, Pläne, Amtliche Unterlagen, Kubatur/Volumen, Begründungsunterlagen, Heiz- und Betriebskostenabrechnung und Protokoll der letzten 3 Jahre bei Stockwerkeigentums-Einheiten (Wohnungen), Gebäudeversicherung, Renovationsliste (falls vorhanden).
Durch korrekten Startpreis, starke Vermarktung, professionelle Bilder, Home-Staging, vollständige Unterlagen und aktives Interessenten-Management.
Wichtig sind regionale Erfahrung, Bewertungen, Vermarktungsstärke, Transparenz und klare Kommunikation. Deshalb sind Vergleichsseiten sinnvoll.
Je nach Vertrag bestehen keine Kosten oder es gibt Aufwandentschädigungen. Achten Sie auf Kündigungsfristen und Leistungsversprechen im Vertrag. Im Grunde ist das Maklermandat nach Gesetz ein "einfacher Aufrag" was bedeutet, dass dieser jederzeit kündbar ist, ausser zur Unzeit.
Ja. Doch Fehler bei Preis, Käuferauswahl oder Notarvorbereitung können teuer werden. Viele Selbstverkäufer wechseln später doch zum Makler.
Extrem wichtig: 90 % der Käufer entscheiden online, ob ein Objekt „überhaupt interessant“ aussieht.
Falscher Preis, schlechte Fotos, unvollständige Unterlagen, fehlende Vorbereitung für Käuferfragen und zu späte rechtliche Abklärung.
Sachlich bleiben, Argumente vorbereiten, Emotionen kontrollieren, finanzielle Nachweise prüfen und mit klaren Grenzen verhandeln.
Ja – bekannte Mängel müssen offengelegt werden, sonst droht Haftung. Ehrlichkeit schützt Verkäufer vor späteren Streitigkeiten.
Oft wird eine Reservierungsvereinbarung inklusive kleiner Anzahlung erstellt. Sie ist jedoch nicht verbindlich wie der öffentliche Kaufvertrag.
Notar, Grundbuch, eventuell Handänderungssteuer, allfällige Vorfälligkeitsentschädigungen (Penalty) von Hypotheken und Maklerhonorar (falls Makler).